Tierversuche: Aktualisierte Wegleitung für die Güterabwägung
Forschende, die in der Schweiz eine Bewilligung für einen Tierversuch beantragen, müssen dabei wissenschaftliche und ethische Aspekte berücksichtigen. Die Beurteilung dieser Aspekte erfolgt in Form einer Güterabwägung. Die Kommission für Tierversuchsethik hat die Wegleitung für Forschende überarbeitet und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens müssen Forschende begründen, weshalb der Tierversuch zur Erreichung des angestrebten Versuchsziels geeignet, erforderlich und angemessen ist. Dem erwarteten Erkenntnisgewinn sind z. B. die Belastungen der Tiere gegenüberzustellen: Schmerzen, Schäden, Leiden und Angst. Die aktualisierte Wegleitung unterstützt Forschende bei der abschliessenden Güterabwägung. Die Publikation ist dreisprachig verfügbar (d/f/e) und kostenlos als gedruckte Broschüre erhältlich.